Abrechnung & Kosten
Unser Konzept:
Zeit und Medizin statt Budgetierung
Medizin sollte sich am Menschen orientieren – nicht am Budget.
Wir haben uns bewusst für ein privatärztliches Modell entschieden, das uns ermöglicht, unabhängig von den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu arbeiten.
Mehr Zeit. Mehr persönliche Betreuung. Mehr Raum für das, was medizinisch wirklich sinnvoll ist.
Dabei verstehen wir uns nicht als exklusive Privatpraxis: Unser Angebot richtet sich ebenso an gesetzlich Versicherte, die sich bewusst für eine zeitgemäße hausärztliche Versorgung als Selbstzahler entscheiden.
Grundsätze unserer Praxis
Persönliche Hausarztmedizin, moderne Prävention und präzise Diagnostik – für eine umfassende Betreuung Ihrer Gesundheit.
Transparente Abrechnung
Alle medizinischen Leistungen werden strikt nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.
Offen für alle
Privatärztliche Behandlungen stehen Privatpatienten, Beihilfeberechtigten und gesetzlich versicherten Selbstzahlern gleichermaßen offen.
Absolute Gleichbehandlung
Jeder Patient erhält bei uns die gleiche medizinische Aufmerksamkeit, Gründlichkeit und Behandlungsqualität.
Gesundheit früh erkennen. Vorsorge neu gedacht.
Privatpatienten & Beihilfeberechtigte
GOÄ-Basis: Die Abrechnung erfolgt transparent auf Basis der GOÄ, welche die rechtliche Grundlage für die Berechnung aller ärztlichen Leistungen darstellt.
Analoge Bewertungen: Leistungen, die nicht explizit in der GOÄ gelistet sind, werden gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ analog nach Art und Aufwand vergleichbarer Leistungen berechnet.
Kostenerstattung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten die Kosten in der Regel vollumfänglich oder zu großen Teilen. Da die Tarife stark variieren, empfehlen wir Ihnen, sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung über den genauen Leistungsumfang zu informieren.
Gesetzlich Versicherte
(Selbstzahler & IGeL)
Auch als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) können Sie das Angebot unserer Praxis flexibel als Selbstzahler nutzen.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL): Sie nehmen unsere Praxisleistungen als Privatleistung in Anspruch und tragen die Kosten hierfür selbst. Die Abrechnung erfolgt auch hier fair und transparent nach der GOÄ.
Direkte Bezahlung vor Ort: Als Selbstzahler können Sie Ihre Behandlung direkt zum Termin bar oder bequem per Karte zahlen.
Ihr Vorteil: Sie entgehen den monatelangen Wartezeiten sowie den Leistungseinschränkungen des Kassenarztsystems. Sie investieren direkt in eine zeitintensive, gründliche und auf Sie zugeschnittene hausärztliche Versorgung.
Transparente Kostenaufklärung & Gebührensätze
Wir legen großen Wert auf Transparenz und Ihre finanzielle Planungssicherheit. Vor jeder Behandlung informieren wir Sie ausführlich über die voraussichtlichen Kosten, damit Sie jederzeit die volle Kontrolle behalten. Alle Leistungen werden auf Basis der bundeseinheitlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet:
Persönlich-ärztliche Leistungen: Für Beratungen, intensive Gespräche und körperliche Untersuchungen liegt der Regelhöchstsatz beim 2,3-fachen GOÄ-Satz. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. bei erhöhtem Zeitaufwand oder komplexen Krankheitsbildern) kann der Höchstsatz bis zum 3,5-fachen Faktor in Rechnung gestellt werden.
Technische & medizinisch-technische Leistungen: Für Untersuchungen wie EKG, Ultraschall oder Lungenfunktionstests liegt der Regelhöchstsatz bundesweit beim 1,8-fachen Satz. Bis zu diesem Faktor ist keine gesonderte Begründung nötig. Bei medizinisch begründeten Fällen (z. B. durch besonderen Aufwand oder schwierige anatomische Verhältnisse) kann die Abrechnung bis zum Höchstsatz vom 2,5-fachen Satz erfolgen.
Laborchemische Leistungen: Für Blutuntersuchungen und Laboranalysen gilt ein Regelhöchstsatz vom 1,15-fachen Faktor und ein Höchstsatz vom 1,3-fachen Satz.
Diese gesetzlichen Sätze, Steigerungsfaktoren und Begründungspflichten entsprechen den offiziellen, bundesweiten Empfehlungen der Bundesärztekammer.

Rechtliches & Organisatorisches

Behandlungsvertrag: Vor Beginn jeder Behandlung wird ein Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und unserer Praxis geschlossen. Dieser regelt alle wichtigen Punkte, einschließlich der Abrechnung, und schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.
Leistungen durch Dritte: Gemäß § 4 GOÄ wird für Leistungen, die durch externe Partner erbracht werden (wie z. B. spezialisierte Laboruntersuchungen oder Pathologien), eine separate Rechnung direkt von diesen Anbietern an Sie gestellt.
Abrechnung über das Rechenzentrum Dr. Güldener: Um uns voll und ganz auf Ihre medizinische Betreuung konzentrieren zu können, haben wir die Rechnungsabwicklung übertragen. Die Abrechnung erfolgt (sofern nicht direkt vor Ort bezahlt wird) über das Apotheken- und Ärzte-Abrechnungszentrum Dr. Güldener GmbH. Sie erhalten Ihre Rechnung direkt von dort. Das Abrechnungszentrum steht Ihnen auch als kompetenter Ansprechpartner für alle Rückfragen zur Rechnungserstellung zur Verfügung.

Fragen & Kontakt
Sollten Sie Fragen zu unserem Praxismodell, den Kosten oder der Erstattung haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder telefonisch.
Wir freuen uns darauf, Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen.